Was ist das?
Kurz gesagt: es ist kompliziert!
Etwas genauer: es handelt sich dabei um das Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums einer oder mehrerer Personen – den Erschaffern des schützenswerten Werkes eben. So ein Werk kann ein Foto, ein Film, ein Gemälde, ein Lied, ein Gedicht, eine Kurzgeschichte, ein Roman, etc. sein. Mit all diesen durch das Urheberrecht geschützten Werken darf man nun leider nicht einfach das tun, was man gerne möchte, sondern man muss sich an bestimmte Regelungen halten. Um es dem normalen Durchschnittsmensch und Nicht-Juristen nicht zu einfach zu machen, gibt es natürlich für jede Art von Werk dutzende Regelungen und Sonderregelungen – manche klar verständlich, andere undeutlich oder kompliziert formuliert oder schwammig mit Freiheiten zur Interpretation gestaltet - , die zu beachten sind, wenn man damit zB seinen Blog verschönern möchte.
Da ich meinen Blog ungern mit kompliziertem juristischen „Blabla“ verunstalten möchte, füge ich lieber mal zwei Links ein, bei denen Details dazu nachzulesen sind, was man nun unter welchen Vorraussetzungen darf oder auch nicht darf.
- Dieses hier kennt ihr bestimmt schon aus dem Blackboard. Es werden FAQs zum Urheberrecht beantwortet. Sehr informativ, allerdings etwas trocken.
- Und dann noch folgenden Beitrag eines Bloggers über die Rechte und Pflichten eines Bloggers in Bezug auf das Urheberrecht. Der Artikel ist zwar schon über vier Jahre alt (eventuell nicht mehr up-to-date - wer weiß es? Ich jedenfalls nicht...), der Titel war mir aber sofort sympathisch und der Text ist informativ und leicht verständlich.
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